Russisches Gericht spricht Kremlgegner Alexej Nawalny schuldig
DW
Das Gericht wirft in seinem Urteil Nawalny "groß angelegten Betrug" vor. Der Oppositionspolitiker gilt als bekanntester Kritiker des russischen Staatschefs Wladimir Putin.
Alexej Nawalny habe sich auf dem "Weg der Täuschung und des Missbrauchs von Vertrauen das Vermögen von Fremden" erschlichen, so Richterin Margarita Kotowa. Das Gericht spricht in seinem Urteil von einem "groß angelegten Betrug". Es befindet den 45-Jährigen der Veruntreuung und der Missachtung des Gerichts für schuldig. Das Strafmaß war zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft hat 13 Jahre Haft beantragt.
Nawalnys Anwälte fordern in dem als politische Inszenierung kritisierten Verfahren Freispruch für ihren Mandanten. Verantworten musste er sich dieses Mal wegen angeblicher Veruntreuung von Geldern für seine im vergangenen Jahr in Russland verbotene Anti-Korruptionsstiftung und wegen Beleidigung einer Richterin in einem früheren Verfahren. Die Ermittler warfen ihm vor, an seine politischen Organisationen gezahlten Spendengelder in Höhe von umgerechnet vier Millionen Euro für persönliche Zwecke genutzt zu haben.
Nawalny sitzt derzeit eine zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen angeblichen Betrugs in der rund 100 Kilometer von der Hauptstadt Moskau entfernten Strafkolonie Pokrow ab. Der jetzige Prozess gegen den prominenten Oppositionspolitiker fand in dieser Strafkolonie statt.
Das Team des Kremlgegners sieht das Vorgehen der russischen Justiz als weiteren Versuch, Nawalny mundtot zu machen. Putin wolle Nawalny für immer im Gefängnis halten, sagte die Sprecherin des Oppositionellen, Kira Jarmysch.
Jarmysch erklärte weiter, Putin räche sich an Nawalny, "nachdem es ihm nicht gelungen ist, ihn zu töten". Der Kremlgegner hatte einen Mordanschlag mit dem chemischen Kampfstoff Nowitschok im August 2020 nur knapp überlebt. Nach seiner Behandlung in der Charité in Berlin war er Mitte Januar 2021 nach Russland zurückgekehrt. Noch am Flughafen in Moskau wurde Nawalny festgenommen - unter dem Vorwand, gegen Auflagen in einem anderen Strafverfahren verstoßen zu haben.