
Rechtsstreit um Wolfsabschuss geht weiter
n-tv
Eigentlich sind Wölfe streng geschützte Tiere. Doch ein Tier erhitzt seit Wochen die Gemüter in Oberbayern. Nun müssen bereits zum zweiten Mal Richter darüber entsscheiden.
München (dpa/lby) - Der Streit um die Abschussgenehmigung für einen Wolf im südöstlichen Oberbayern beschäftigt weiter die Gerichte. Mittlerweile liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof München. Wann darüber entschieden werde, sei offen, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
Die Regierung von Oberbayern hatte im Januar per Allgemeinverfügung den Abschuss des männlichen Wolfs mit dem Gen-Code GW2425m zugelassen - mit der Begründung, eine Gefährdung von Menschen sei nicht ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht München entschied jedoch auf Eilanträge von Naturschützern hin, dass der Abschuss voraussichtlich rechtswidrig wäre. Aus keinem der bisher bekannten Vorfälle sei ersichtlich, dass sich der Wolf Menschen in nicht arttypischer Weise genähert hätte.
Der Bund Naturschutz (BN) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) hatten sich gegen den Abschuss gewandt. Gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts wiederum legte die Regierung von Oberbayern Beschwerde ein, sie will den Wolf weiter schießen lassen. Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs darf der Wolf aber nicht getötet werden.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.