
Rauchen wird teurer, Urlaub abgesicherter
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Am Ende ist es doch keine Rekordsitzung geworden. Parlamentsvize Wolfgang Kubicki beendete die am Donnerstagvormittag eröffnete Plenarsitzung des Bundestages um 0.59 Uhr. Zuvor hatten die Abgeordneten in den späten Abendstunden noch über mehrere Gesetze, Reformen und Verordnungen abgestimmt - auf der Tagesordnung stand neben einer möglichen Erhöhung der Tabaksteuer auch ein millionenschwerer Fonds für Pauschalreisende. Eine Übersicht zu einigen Beschlüssen:
Rauchen wird wohl teurer Raucher müssen ab dem kommenden Jahr für Zigaretten, Zigarren oder Zigarillos wohl tiefer in die Tasche greifen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich einer Reform der Tabaksteuer zu. Auch das Dampfen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern wird höher besteuert. Sogenannte Liquids zur Verwendung in E-Zigaretten sollen künftig der Tabaksteuer unterworfen werden, bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak - sogenannte Heat-not-Burn-Produkte - soll eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, sodass es hier künftig eine Besteuerung wie bei Zigaretten gibt.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.