
Putin fordert Ende der NATO-Osterweiterung
n-tv
Gebrochene Versprechen und ein weiteres Heranrücken an die russische Grenze - die Bedrohung nimmt nach Ansicht Moskaus zu. Präsident Putin fordert vom Militärbündnis einen Kurswechsel und Garantien. Mit Sorge blicken alle Beteiligten derweil auf den Ukraine-Konflikt.
Der russische Präsident Wladimir Putin hat von der Nato ein Ende der Osterweiterung verlangt. Russland brauche vom westlichen Militärbündnis dazu "starke, verlässliche und langfristige Sicherheitsgarantien", sagte Putin im Kreml bei einem Termin mit ausländischen Botschaftern. "Im Dialog mit den USA und ihren Verbündeten werden wir darauf bestehen, dass konkrete Vereinbarungen ausgearbeitet werden, die jedwedes weitere Vorschreiten der Nato nach Osten und die Stationierung von bedrohlichen Waffensystemen in unmittelbarer Nähe des Gebiets der Russischen Föderation ausschließen."
Diese Garantien müssten auch rechtlich verbindlich sein, forderte der Kremlchef. Frühere mündliche Versprechen, dass sich die Nato nicht nach Osten ausdehne, hätten die westlichen Partner nicht eingehalten.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.