
Prozess um Streit zwischen tierlieben Frauen
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Das Amtsgericht Hamburg muss sich heute mit einem handfesten Streit zwischen drei tierlieben Frauen beschäftigen. Beim frühmorgendlichen Gassigehen an der Außenalster im Februar 2020 sollen eine 63-Jährige und deren 33 Jahre alte Tochter auf eine andere Frau beim Vogelfüttern gestoßen sein. Sie hätten angenommen, dass es sich bei dem Futter um Giftköder handelte, mit dem ihrem Hund der Garaus gemacht werden sollte, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die 63-Jährige habe daraufhin gedroht, die Vogelfreundin umzubringen, woraufhin diese ein Pfefferspray einsetzte. Der Streit sei weiter eskaliert. Die Tochter habe die andere Frau zu Boden gerissen, getreten und ihr schließlich noch einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Zudem soll die 33-Jährige die Handtasche ihrer Kontrahentin mitgenommen haben. Jetzt müssen sich Mutter und Tochter wegen gemeinschaftlicher Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung und räuberischen Diebstahls verantworten.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.