
Prozess um Mordversuch: Mann gesteht Attacke auf Ehefrau
n-tv
Darmstadt (dpa/lhe) - Ein 55-Jähriger hat zum Auftakt eines Prozesses wegen Mordversuchs gestanden, mit einem Stein auf seine Frau eingeschlagen zu haben. Er habe der 52-Jährigen mit dem mangogroßen Stein von hinten gegen den Kopf geschlagen und dann damit drei bis vier Mal auf sie eingeschlagen, sagte der Angeklagte am Montag im Darmstädter Landgericht. Der nicht tödliche Angriff vom Karsamstag 2021 ist als heimtückischer Mordversuch aus Habgier angeklagt.
Der angeklagte Deutsche aus Dietzenbach (Kreis Offenbach) hatte eine heimliche Geliebte. Seinem Scheidungsanwalt soll er gesagt haben, seiner in Teilzeit berufstätigen Frau keinen Unterhalt zahlen zu wollen. Am Sonntag vor der Tat hatte er mit seiner Frau ein Testament geschrieben, in dem sich die beiden gegenseitig als Alleinerben einsetzten.
Zugeschlagen haben soll der Industriekaufmann während einer Radtour durch einen Wald in Rödermark. Der Mann sagte aus, von seiner Frau abgelassen zu haben, weil er entsetzt von sich selbst gewesen sei. Die Geschädigte, die die Polizei gerufen hatte und die mit dem Angeklagten zwei erwachsene Söhne hat, sagte hingegen aus, dass ihr Mann erst aufgehört habe, als sich ein Radfahrer näherte.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.