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Oberforsthaus in Frankfurt: Das Denkmalamt ist eine Fehlbesetzung
Frankfurter Rundschau
Die Stadt vernachlässigt ihre Erhaltungspflicht beim Oberforsthaus. Das muss sich schleunigst ändern. Ein Kommentar.
Frankfurt – Es ist legitim für eine Stadt, bei der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude auf einen Investor zu setzen. Schließlich soll ein solches Kulturgut auch langfristig genutzt werden und nicht nur als restaurierte Staffage herumstehen. Doch wenn sich auch nach mehreren Jahren noch kein Abnehmer gefunden hat, muss eine andere Lösung her. Denn die Stadt Frankfurt als Eigentümerin des geschichtsträchtigen Pferdestalls hat eine gesetzlich verankerte Erhaltungspflicht, die das städtische Denkmalamt und das Landesamt an vielen anderen Stellen bei Privatleuten auch nachdrücklich einfordern. Doch im Falle des Oberforsthauses wurde diese Erhaltungspflicht vonseiten der Stadt selbst sträflich vernachlässigt. Dringliche Sanierungsmaßnahmen sind über Jahrzehnte ausgeblieben. Schon seit 2019 sollte dann ein Notdach her, das nun nach dem Brand noch dringlicher gebraucht wird. So verkam das Oberforsthaus im Laufe der vergangenen fünf Jahrzehnte vom beliebten Ausflugslokal zur illegalen Lagerstätte.More Related News