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Neue Corona-Regeln: Teil-Impfpflicht, 2G, höhere Bußgelder - Was jetzt gilt
Frankfurter Rundschau
Der Corona-Gipfel am Donnerstag hat einige Änderungen hervorgebracht. Von 2G bis bin zur teilweisen Impfpflicht - was jetzt gilt.
Update vom Freitag, 19.11.2021, 09.28 Uhr: Am Donnerstag haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel neue Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung beschlossen. Die Beschlüsse im Überblick:
+++ 20.00 Uhr: Zusammenfassung: Für nicht gegen das Coronavirus geimpfte oder genesene Menschen wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Bund und Ländern vereinbarten, ab welcher Krankenhausbelastung in einem Bundesland nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt unter anderem zu Freizeitveranstaltungen, Restaurants und Friseur haben sollen. Allein ein negativer Test wie bei der 3G-Regelung reicht dann nicht mehr.
Der Grenzwert für die Anwendung der sogenannten 2G-Regel liegt dem Beschluss zufolge bei drei Covid-19-Patienteneinweisungen in Kliniken pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Dieser Hospitalisierungsindex lag am Donnerstag bundesweit bei 5,2. Die Ministerpräsidentenrunde sprach sich zudem für eine Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen aus.