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Neue Corona-Regeln ab dem 20. März: Dahmen sieht Nachholbedarf
Frankfurter Rundschau
Seit Wochen diskutiert die Politik darüber, welche Maßnahmen zur Eindämmung von Corona künftig noch möglich sein sollen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor.
+++ 16.00 Uhr: Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sieht Nachschärfungsbedarf bei den Plänen zum Corona-Schutz für die kommenden Monate. „Der Zweiklang aus Basismaßnahmen und Hotspot-Regeln ist im Grundsatz richtig, aber deren Ausgestaltung ist möglicherweise nicht weitreichend genug“, sagte Dahmen der dpa. Die Belastung des Gesundheitswesen nehme derzeit wieder zu. „Wir können noch nicht Tabula rasa bei den Schutzmaßnahmen machen.“ Zu einem soliden Basisschutz gehöre auch eine Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen. „Es wäre wenig konsistent, unter den gegebenen Umständen eine Maskenpflicht im Nahverkehr, aber nicht bei dichtem Gedränge beim Einkaufen zu verhängen.“
+++ 14.20 Uhr: Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Pläne der Bundesregierung für die neuen Corona-Regeln nach dem 19. März als unzureichend kritisiert und Nachbesserungen verlangt. Die weitere Entwicklung bei Corona sei derzeit nicht absehbar - dem werde der Gesetzentwurf nicht gerecht, sagte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. „Der Bund muss seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern und den Ländern mehr Werkzeuge an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht womöglich sehenden Auges erneut in schwierige Situationen hineinlaufen.“
+++ 12.40 Uhr: Der Entwurf der Bundesregierung für die Corona-Regeln ab dem 20. März stößt in Niedersachsen auf Kritik. Ministerpräsident Stephan Weil verwies darauf, dass es derzeit wieder Höchststände bei den Corona-Infektionen gebe. „Dass ausgerechnet in einer solchen Phase der Instrumentenkasten für die Eindämmung der Pandemie beschränkt werden soll, ist schwer zu verstehen. Man wirft doch den Feuerlöscher nicht weg, wenn es noch brennt“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch (09.03.2022) „Die Länder würden zahlreiche Handlungsmöglichkeiten verlieren, die wir für notwendig halten. Dazu zählt beispielsweise eine allgemeine Maskenpflicht für große Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen.“
Update vom Mittwoch, 09.03.2022, 12.15 Uhr: In Corona-Hotspots können auch künftig besondere Schutzmaßnahmen verhängt werden, wenn das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Das sieht der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vor. Voraussetzung ist demnach, dass „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“. Zu den dann möglichen Maßnahmen gehören eine Maskenpflicht, sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum - insbesondere in Innenräumen.
Zudem sollen die Menschen in diesem Fall verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen zudem zur Erarbeitung von Hygienekonzepten verpflichtet werden. Die Maßnahmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge automatisch enden, wenn sie das jeweilige Landesparlament nicht spätestens nach drei Monaten verlängert.