Mutmaßliche Volksverhetzung: Erneute Beschwerde eingelegt
n-tv
Braunschweig (dpa/lni) - Die Kritik am Umgang der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit mutmaßlich antisemitischen Begriffen in einem Fall aus dem Jahr 2020 beschäftigt die Justiz weiter. Gegen die erneute Entscheidung, Ermittlungen wegen mutmaßlicher Volksverhetzung und Beleidigung einzustellen, wurde Beschwerde eingelegt, wie eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Montag bestätigte.
Hintergrund sind mutmaßliche antisemitische Äußerungen, die ein Mitglied der Partei Die Rechte im November 2020 vor Pressevertretern verwendet haben soll. Die Begriffe sollen bei einer Demonstration der Partei am Volkstrauertag gefallen sein. Mehrere Medien berichteten bereits über die Fall. Im Internet sei dazu Video kursiert.
Nach einer ersten Einstellung des Verfahrens hatte die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig mehreren Beschwerden stattgegeben. Sie entschied im Mai 2021, die Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung wiederaufzunehmen. Ihrer Auffassung nach gab es einen Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten.
Das Verfahren gegen den Mann aus der rechten Szene sei im Februar dieses Jahres erneut eingestellt worden, weil die betreffenden Äußerungen des Beschuldigten die rechtlichen Voraussetzungen einer Volksverhetzung nicht erfüllten, teilte die Staatsanwaltschaft unlängst mit. Mit Blick auf eine mögliche Beleidigung bestehe ein sogenanntes Verfolgungshindernis, weil kein fristgerechter Strafantrag einer von der Beleidigung betroffenen Person vorliege.