
Mordprozess am Landgericht Görlitz
n-tv
Görlitz (dpa/sn) - Zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 24-Jährigen hat am Montag vor dem Landgericht Görlitz der Mordprozess gegen einen jungen Mann begonnen. Der zur Tatzeit mutmaßlich 20-jährige Mann aus Eritrea soll laut Anklage die Landsfrau am Abend des 5. Dezember 2020 in deren Wohnung mit einem Kissen erstickt haben, als sie sich gegen den Geschlechtsverkehr wehrte. Anschließend habe der Mann die Wohnung aufgeräumt und den Tatort gesäubert. "Er zog ihr eine neue Hose an, legte sie auf ihr Bett und bedeckte sie mit ihrer Decke", erklärte Oberstaatsanwältin Kerstin Nowotny. Es sollte so aussehen, als sei sie friedlich gestorben, hieß es. Anschließend habe er mit ihrer EC-Karte 150 Euro abgehoben. Für die Staatsanwaltschaft kommt daher Mord aus Habgier in Betracht.
Der Angeklagte äußerte sich zu Beginn des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Er saß regungslos mit gefalteten Händen da.
Die 24-Jährige war am 7. Dezember 2020 gefunden worden. Eine Betreuerin wurde misstrauisch, als die junge Frau nicht mehr zur Ausbildung als Krankenpflegeschülerin in Görlitz erschien und auch nicht an das Handy ging. Die Betreuerin fuhr zur Wohnung der Toten. Schilderungen zufolge saß der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt auf einem Mauervorsprung gegenüber vom Mietshaus und sei der Betreuerin, die einen Zweitschlüssel besaß, in die Wohnung gefolgt. Beim Anblick der Toten habe der Angeklagte nicht reagiert, berichtete sie vor Gericht. "Von ihm ging eine Kälte aus." Die beiden Landsleute aus Eritrea hätten sich vom Sprachtreff gekannt.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.