
Merz will Spahn wohl auf seine Seite ziehen
n-tv
Im Rennen um den CDU-Vorsitz versucht Friedrich Merz laut einem Medienbericht, Gesundheitsminister Jens Spahn als Partner zu gewinnen: für ein Team des liberal-konservativen Lagers - gegen Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen. Spahn soll demnach auf eine Kampfkandidatur verzichten.
In der CDU spitzt sich der Machtkampf um den Parteivorsitz einem Zeitungsbericht zufolge weiter zu. Wie die "Bild"-Zeitung meldet, will der Wirtschaftspolitiker Friedrich Merz den stellvertretenden Parteivorsitzenden und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von einer Kampfkandidatur abbringen. Ziel ist es demnach, Spahn zu einer einvernehmlichen Team-Lösung zu bewegen. Dazu solle am Montag ein Gespräch zwischen Merz und Spahn stattfinden.
An dem Gespräch soll dem Bericht zufolge auch der stellvertretende Unionsfraktionschef Carsten Linnemann teilnehmen. Wie Spahn gilt auch Linnemann als möglicher Anwärter auf den Partei- sowie Fraktionsvorsitz. Wie "Bild" weiter schreibt, will Merz mit der Team-Lösung das liberal-konservative Lager gegen eine Kandidatur von CDU-Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen vereinen. Dessen Kandidatur gelte im Merz-Umfeld als ausgemacht.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.