
Merz: Bei AfD-Kooperation droht Ausschluss
n-tv
Vor allem mit Blick auf die Ostverbände fordert der künftige CDU-Chef Merz eine klare Abgrenzung von der AfD. Wer die Hand hebe, um mit den Rechtsaußen zu kooperieren, müsse sich auf ein Ausschlussverfahren einstellen. Gegenüber Angela Merkel schlägt der 66-Jährige ungewohnt freundliche Töne an.
Der designierte CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat sich erneut für eine scharfe Abgrenzung seiner Partei von der AfD ausgesprochen und droht kooperationswilligen Christdemokraten mit dem Parteiausschluss. "Mit mir wird es eine Brandmauer zur AfD geben", sagte Merz dem "Spiegel". "Die Landesverbände, vor allem im Osten, bekommen von uns eine glasklare Ansage: Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an."
Er werde im Verhältnis zur AfD von Anfang an sehr konsequent sein, so Merz. "Wir sind nicht die XYZ-Partei, die mit jedem kann. Wir sind die CDU." Franz-Josef Strauß habe mal gesagt, dass eine Jacke, die man einmal falsch zuknöpfe, sich oben nicht mehr korrigieren ließe. "Da hatte er recht."

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.