
Mehr Hitzetage in Rheinland-Pfalz erwartet
n-tv
Mainz (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz muss in den nächsten Jahren mit zunehmender Hitze rechnen. "Nicht nur die Anzahl der Hitzewellen pro Jahr, auch die mittlere Dauer einer Hitzewelle und die Andauer der längsten Hitzewelle eines Jahres werden den Klimaprojektionen zufolge steigen", teilte das Klimaschutzministerium in Mainz in der Antwort auf eine Landtagsanfrage des Grünen-Abgeordneten Andreas Hartenfels mit.
Am Beispiel der Stadt Trier erklärte das Klimaschutzministerium anhand von Untersuchungen des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen, dass es seit Ende der 1980er Jahre vermehrt zu Hitzewellen gekommen sei. Dabei wird der Hitzeindex herangezogen, als kombinierter Wert aus Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Bei einem Hitzeindex von mehr als 32,8 Grad wird von einer hohen gesundheitlichen Gefährdung ausgegangen.
In den Jahren 2003, 2015, 2016, 2018, 2019 und 2020 habe es gleich mehrere Tage mit einem Hitzeindex von mindestens 33 Grad gegeben, führte das Ministerium aus. Zuvor sei dieser Wert nur an wenigen Tagen erreicht worden. Die bisher längste Hitzewelle in Trier gab es 2018 mit 28 Tagen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.