
Maaßen gegen Beobachtung der AfD
n-tv
Ex-Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen kämpft zurzeit als CDU-Kandidat um den Einzug in den Bundestag. Er ist jedoch in den eigenen Reihen stark umstritten. So vermutete er einst "linksradikale Kräfte in der SPD". Jetzt spricht er sich klar gegen eine Verfassungsschutz-Beobachtung der AfD aus.
Ex-Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen hat den Umgang des Verfassungsschutzes mit der AfD kritisiert. "Ich bin der festen Überzeugung, der Verfassungsschutz sollte keine Parteien in Deutschland beobachten", sagte Maaßen im Auszug eines Video-Interviews, das die rechtskonservative Wochenzeitung "Junge Freiheit" veröffentlichte. Das sei bei europäischen Inlandsgeheimdiensten nicht Usus. Er "halte es nicht für richtig, dass politische Parteien wie zum Beispiel die AfD beobachtet werden".
Die AfD hatte sich bereits im Januar vorsorglich an das Kölner Verwaltungsgericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Der heutige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, informierte seinerseits die Verfassungsschützer der Länder in einer Videokonferenz intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall. Öffentlich gab er dazu nichts bekannt. Als die Information über die Landesbehörden dennoch an die Öffentlichkeit drang, verbot das Gericht dem Verfassungsschutz, die Einordnung, Beobachtung, Behandlung oder Prüfung der Partei als "Verdachtsfall" vor Abschluss des Eilverfahrens öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.