
Männerleiche auf Güterwaggon - Todesursache steht fest
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Beamte der Bundespolizei haben am Mittwoch eine grausame Entdeckung gemacht: Auf einem Güterzug im Rostocker Überseehafen lag eine verbrannte Leiche. Die Todesursache steht nun fest.
Rostock (dpa/mv) - Im Fall der im Rostocker Überseehafen gefundenen Männerleiche steht die Todesursache fest. Der Mann sei an einem Stromstoß gestorben, teilte die Polizei mit. Das hätten erste Ermittlungen der Kriminalpolizei sowie eine rechtsmedizinische Untersuchung ergeben. Die weiteren Hintergründe sowie die Identität des Mannes sind weiterhin unklar. Er sei etwa 20-30 Jahre alt gewesen, habe rot-blonde Haare und trug einen grauen Pullover.
Am Mittwoch hatten Beamte der Bundespolizei die grausame Entdeckung gemacht: Auf einem Güterzug lag die verbrannte Leiche. Bereits kurz nach dem Fund stand als Todesursache ein Stromschlag der Oberleitung im Raum. Der Tote könnte schon seit Montag dort auf dem Zug gelegen haben, teilte die Polizei mit. Am Montagabend gegen 23.40 Uhr hatte die Deutsche Bahn einen Spannungsausschlag verzeichnet.
Um Hinweise auf die Identität des Mannes zu erhalten, bittet die Polizei nun die Bevölkerung um Mithilfe.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.