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Liskow: Unterlassungsklage Schwesigs schlechter Stil
n-tv
Hamburg/Schwerin (dpa/mv) - Das Urteil der Landgerichts Hamburg im Rechtsstreit zwischen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und dem Hamburger CDU-Landesvorsitzendem Christoph Ploß ist auch von der CDU im Nordosten begrüßt worden. "Einen Politikerkollegen in einem demokratischen Meinungswettstreit mit einer Unterlassungsklage zu bedrohen, halte ich für sehr schlechten Stil. Es ist gut, dass das Landgericht Hamburg hier für Klarheit gesorgt hat", erklärte am Mittwoch der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Schwerin, Franz-Robert Liskow.
Am Vortag hatte das Gericht im Eilverfahren einen Antrag von Schwesigs Anwälten abgelehnt, Ploß per Unterlassungsverfügung eine Aussage verbieten zu lassen. Mit Blick auf die Gasleitung Nord Stream 2 hatte Ploß in einer Talkshow behauptet, dass Schwesig zur russischen Aggression gegenüber der Ukraine sage: "Diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb." Schwesig bestritt, eine solche Aussage gemacht zu haben und war juristisch gegen Ploß vorgegangen.
"Der Vorgang ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil Frau Schwesig selbst als nicht gerade zimperlich gilt, wenn es darum geht, sich mit dem politischen Gegner auseinanderzusetzen", konstatierte Liskow. Warum sie es auf einen Rechtsstreit habe ankommen lassen, sei nicht nachvollziehbar. "Besonders bitter ist, dass Medienberichten zufolge der Steuerzahler für die Kosten aufkommt. Ich finde, dass Frau Schwesig solche Sachen selbst bezahlen sollte", sagte Liskow.