
Linke klagt gegen Verteidigungsfonds
n-tv
Mit dem Europäischen Verteidigungsfonds will die EU die gemeinsame Rüstungsprojekte voranbringen. Die Linke sieht in dem milliardenschweren Projekt einen Trick, um militärische Aufrüstung zu finanzieren. Das sei politisch falsch und widerspreche den EU-Verträgen.
Die Linke zieht gegen den Europäischen Verteidigungsfonds vor das Bundesverfassungsgericht. Die Bundestagsfraktion habe eine Organklage gegen das milliardenschwere Förderprogramm für gemeinsame europäische Rüstungsprojekte in Karlsruhe eingereicht, sagte der europapolitische Sprecher der Fraktion, Andrej Hunko, der Deutschen Presse-Agentur. Der Fonds finanziere militärische Aufrüstung mit dem "Trick der Industrieförderung" über den EU-Haushalt. "Das ist nicht nur politisch falsch, sondern widerspricht auch den EU-Grundlagenverträgen. Deshalb hat die Linksfraktion den Klageweg eingeleitet." Der Europäische Verteidigungsfonds war Ende April vom Europaparlament endgültig verabschiedet worden. Er wird mit rund 7,95 Milliarden Euro ausgestattet und soll zum Beispiel die gemeinsame Entwicklung von Drohnen oder anderen modernen Waffensystemen voranbringen.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.