
Landtag beschließt Änderung des Hochschulgesetzes
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Der sächsische Landtag hat ein neues Hochschulgesetz beschlossen. "Mit einem der modernsten Hochschulgesetze Deutschlands geben wir unserer herausragenden Wissenschafts- und Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen den bestmöglichen rechtlichen Rahmen für ihre Weiterentwicklung", sagte Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) am Mittwoch in Dresden. Nach der letzten größeren Novelle von 2012 werde das Gesetz damit grundlegend erneuert und ein Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.
Mit dem Gesetz sollen etwa die Autonomie der sächsischen Hochschulen weiter ausgebaut und die Kompetenzen der Gremien besser ausbalanciert werden. Zudem werden die Rechte der Beschäftigten gezielt gestärkt - etwa mit einer nun gesetzlich verankerten Interessensvertretung für die Doktoranden und Doktorandinnen.
Es werden auch neue Personalkategorien geschaffen - "als attraktive Wege neben der klassischen Professur", so das Ministerium. Als Lektorin oder Lektor werde es die Möglichkeit geben, selbständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Zudem gibt es künftig Wissenschaftsmanager und Tandemprofessuren.
Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Friedel, sagte, die Arbeits- und Studienbedingungen in der Wissenschaft hätten sich in den vergangenen Jahren stark verändert. "Da passen die alten Regeln oft nicht mehr." Deshalb gebe es nun ein Update des Gesetzes, hin zu einem modernen Auftrag sowie neuen Möglichkeiten, um Beteiligung und Mitsprache zu organisieren.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.