
Landessportspiele auf Usedom eröffnet
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Usedom (dpa/mv) - Sportministerin Stefanie Drese (SPD) hat am Samstag auf der Insel Usedom die ersten Landessportspiele Mecklenburg-Vorpommerns eröffnet. "Damit feiern wir heute eine ganz besondere Premiere, bei der wir Menschen aller Altersklassen zusammenbringen, um gemeinsam die Freude an der Bewegung zu fördern", sagte Drese. Zu dem Sportfest entlang der Strandpromenade der Gemeinden Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin wurden rund 3000 Sportlerinnen und Sportler erwartet.
"Besonders angesichts der zurückliegenden Corona-Jahre, die das Vereinsleben teils stark beeinträchtigt und den Bewegungsmangel insgesamt weiter verschärft haben, ist das Landessportfest eine gute Möglichkeit, wieder mit der Vielfalt der Sportangebote im Land in Berührung zu kommen", sagte Drese. Auf dem Fest animierten zahlreiche Angebote des Breiten-, Gesundheits- und Trendsports zum Mitmachen.
Den Angaben zufolge gewannen die Sportvereine im Nordosten 2022 im Vergleich zum Vorjahr 12.808 neue Mitglieder. Aktuell sind im Landessportbund mehr als 274.000 Sportler und Sportlerinnen in 1830 Vereinen organisiert.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.