KZ-Prozess: Anhörung von psychiatrischem Sachverständigen
n-tv
Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Im Prozess um die Massentötungen von Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen soll am Freitag (10.00 Uhr) erneut ein psychiatrischer Sachverständiger zu dem hochbetagten Angeklagten gehört werden. Dabei geht es um die Frage, ob der 101-Jährige seine Tätigkeit als SS-Wachmann in dem KZ während des Zweiten Weltkriegs möglicherweise verdrängt hat. Außerdem sollen in dem Verfahren noch zwei Nachkommen von Opfern des KZ in einer Videovernehmung befragt werden.
Der Angeklagte hat in dem seit Oktober laufenden Verfahren bislang bestritten, überhaupt in dem Lager gewesen zu sein. Die Tätigkeit eines SS-Wachmanns mit seinem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort ist aber durch zahlreiche Dokumente belegt.
In dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin ist der 101-Jährige aus Brandenburg/Havel angeklagt, als damaliger Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen geleistet zu haben. Das Verfahren wird aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel geführt.