
Kroatien suspendiert drei Polizisten
n-tv
Die kroatische Polizei reagiert schnell: Nach Videoaufnahmen über Gewaltanwendung maskierter Spezialkräfte an der EU-Außengrenze sind drei Beamte suspendiert worden. Anders als Griechenland verzichtet Zagreb darauf, die Anschuldigungen pauschal zu leugnen.
Nach Medienberichten und darauffolgenden ersten Untersuchungen hat Kroatien gewaltsame illegale Zurückweisungen von Asylsuchenden an seiner Grenze eingeräumt. Bei den Personen auf den Videoaufnahmen, welche die sogenannten Pushbacks dokumentieren sollen, handele es sich um Mitglieder der Spezialpolizei, sagte Polizeichef Nikola Milina vor Reportern in Zagreb. Drei Beamte seien identifiziert und suspendiert worden.
Nach Recherchen des "Spiegel", des ARD-Magazins "Monitor" und Medien anderer europäischer Länder betreiben kroatische und griechische Spezialeinheiten aktiv illegale Pushbacks an ihren Grenzen - das heißt, sie hindern die Menschen am Eintritt in die EU oder schieben sie teils gewaltsam ab. Videoaufnahmen der Medien zeigen, wie Maskierte an der Grenze teils mit Schlagstöcken auf Menschen einprügeln und sie aus dem Land jagen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.