Kommunale Wohnungswirtschaft kritisiert Heizungsgesetz
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Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung ihr neues Heizungsgesetz verabschieden. Dagegen gibt es massive Kritik - auch aus Sachsen-Anhalt. Denn nicht nur Hausbesitzern, sondern auch Mietern drohen höhere Kosten. Am Montag wird im Bundestag diskutiert.
Magdeburg (dpa/sa) - Das geplante Heizungsgesetz der Ampel-Koalition stößt bei kommunalen Wohnungsunternehmen auf massive Kritik. Es sei völlig unklar, wer den Umbau der Heizungsanlagen bezahlen soll, sagte der Direktor des Verbands der Wohnungswirtschaft, Jens Zillmann, der Deutschen Presse-Agentur. Berechnungen des Verbands zeigten, dass in den kommunalen Wohnungen die Mietpreise deutlich angehoben werden müssten. Zwar sieht das Gesetz auch eine Deckelung für Mieterhöhungen vor, dies setze dann aber die kommunalen Unternehmen unter Druck, so der Verbandsdirektor. "Wir hoffen, dass unser Widerstand dazu führt, dass der gröbste Unsinn aus dem Gesetz raus kommt."
Am Montag sind mehrere Verbände zu einer öffentlichen Anhörung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Bundestag geladen, um über das geplante Gesetz zu diskutieren. Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen.
Große Kritik gibt es auch daran, dass die Gesetzesvorlage erst kurzfristig, wenige Tage vor dem Termin verschickt wurde. Probleme sieht der Verbandschef aus Sachsen-Anhalt auf viele kommunale Wohnungsverbände in Ostdeutschland zukommen. Historisch bedingt würden viele Wohnungen per Fernwärme geheizt: Wärme, die aktuell aus der Verbrennung von Erdgas entsteht. Allein in Sachsen-Anhalt werden 88 Prozent der Wohnungen mit fossilen Energieträgern geheizt. Hier fordert der Verband große finanzielle Unterstützung für Umrüstungen.