
Kommissar sieht Chance auf EU-Asylpolitik
n-tv
Noch immer sitzen viele Geflüchtete in Litauen fest, nachdem sie zuvor offenbar von Belarus gezielt über die Grenze geschleust wurden. Ein Ärgernis für die Europäische Union, aber gleichzeitig eine Chance, endlich eine gemeinsame Asylpolitik auf den Weg zu bringen.
Der Flüchtlingsstreit an der östlichen EU-Grenze könnte nach Ansicht eines hochrangigen EU-Kommissars die Chancen für eine gemeinsame Asylpolitik erhöhen. Die Situation an der Grenze der baltischen Staaten und Polens zu Belarus sei ein Zeichen, "dass es jetzt höchste Zeit ist, einen berechenbareren, umfassenden europäischen Rahmen für die Migrationspolitik zu schaffen", sagte der für Migration zuständige Vize-Präsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas, bei einem Besuch in Litauen. Es sei an der Zeit, um von einem Modus der "Brandbekämpfung" in der Flüchtlingspolitik wegzukommen und sich auf eine gemeinsame "Architektur" zu einigen, sagte Schinas weiter. Die Verhandlungen über den letzten Vorschlag der EU-Kommission für eine gemeinsame EU-Migrationspolitik aus dem vergangenen Jahr waren laut Schinas wegen der Coronavirus-Krise ins Stocken geraten.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.