
Klimaliste formiert sich als Bundespartei
n-tv
Einen Wettbewerb um Grünen-Wähler will die Klimaliste angeblich nicht anzetteln. Dennoch schaffen die Aktivisten rund um die Fridays-for-Future-Bewegung nun die Struktur für eine schlagkräftige Alternative. Nach Vertretungen in allen Bundesländern gründen sie nun auch eine Bundespartei.
Die Partei Klimaliste mischt nun offiziell auch auf Bundesebene mit. Vertreter der Gruppe gaben in Berlin die Gründung der neuen Bundespartei Klimaliste Deutschland bekannt. Der Vorstand war bereits am 19. Juni in Leipzig gewählt worden. Bislang waren Aktivisten der Klimaliste nur auf Kommunal- und Landesebene aktiv. Über Landeslisten zur Bundestagswahl antreten will die Klimaliste aber nicht. Sie wird bei der Bundestagswahl am 26. September folglich nicht als Partei wählbar sein. Einbringen will sie sich zunächst nur über Direktkandidaten. Mindestens 70 davon will die Klimaliste deutschlandweit aufstellen. Eine offizielle Mitgliederzahl nannte die Partei zunächst nicht. Ein Sprecher beziffert die derzeit Engagierten auf "mindestens 1200".
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.