
Klimaaktivistin muss nicht für Demo-Kosten aufkommen
n-tv
Naumburg (dpa/sa) - Eine Versammlungsleiterin einer Klimademonstration muss nicht zwangsläufig für die Reinigungskosten zur Beseitigung von Sprühkreide aufkommen. Eine vom Landgericht Stendal abgewiesene Klage hat das Oberlandesgericht Naumburg am Montag in einer Entscheidung bestätigt. Das teilte das Oberlandesgericht auf Anfrage mit.
Hintergrund war eine Aktion von Fridays for Future im März 2021 in Stendal. Dort sei den Teilnehmern wasserlösliche Sprühkreide zur Verfügung gestellt worden, einige Teilnehmer hätten aber auch selbst Produkte mitgebracht, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts. Im Nachgang der Demo hatte die Stadt Fridays for Future aufgefordert, den Marktplatz zu reinigen. Dies blieb erfolglos, den Angaben zufolge leitete die Stadt Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen ein. Die Kosten in Höhe von rund 9000 Euro sollte die Versammlungsleiterin begleichen.
Eine entsprechende Klage wies das Landgericht Stendal ab, das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung am Montag. Die Beklagte würde für Beschädigungen nur haften, wenn festgestellt würde, dass sie auch selbst die Kreide verwendet habe, sagte eine Sprecherin. "Und das ist schwer festzustellen." Zudem hätten die verschiedenen Kreiden eine unterschiedliche Löslichkeit. Deshalb scheitere die Zurechnung.

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