
Kichern in der Katastrophe - voll daneben!
n-tv
Zusammen mit Bundespräsident Steinmeier besucht Ministerpräsident und CDU-Chef Laschet den stark vom Hochwasser betroffenen Rhein-Erft-Kreis. Doch ein kurzer Moment sorgt für Kritik: Laschet kichert inmitten der Katastrophe. Das macht man wirklich nicht.
Vorn im Bild drückt der Bundespräsident sein Mitgefühl aus, seine Trauer und seine Fassungslosigkeit. Hinten im Bild, ein paar Meter entfernt, feixt eine Gruppe anderer, und mittendrin steht NRW-Landesvater Armin Laschet, derzeit aussichtsreichster Kanzlerkandidat. Man scherzt, man lacht, so geht das qualvoll lange Sekunden. Die Gruppe wähnt sich unbeobachtet. Doch die Kamera, in die Steinmeier spricht, filmt auch sie. Nein, Armin Laschet lacht nicht über Steinmeier oder gar über die weit mehr als hundert Toten der Hochwasser-Katastrophe, das kann und will man nicht für möglich halten. Das zu unterstellen ist böswillig und lächerlich zugleich. Nein, Armin Laschet lacht über irgendetwas, vermutlich über etwas ziemlich Belangloses, ein kleines Witzchen vielleicht. Aber das genau ist jetzt sein Problem und es könnte sehr groß werden für den Kanzlerkandidaten.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.