
Karnevalverein sagt Rosenmontagsumzug ab
n-tv
Köthen (dpa/sa) - In der Hochburg der Narren in Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) fällt der Rosenmontagsumzug am 28. Februar 2022 aus. Auch die in der Session 2021/2022 geplanten Saalveranstaltungen sind aufgrund der pandemischen Lage abgesagt, teilte der Vorstand der 1. Köthener Karnevalsgesellschaft KUKAKÖ 1954, am Freitag mit. Die Absage betrifft Knutfest, Senatsball, Weiberfasching, Prunksitzung, Kinderfasching und Herrenfrühschoppen. Aufgrund der nicht planbaren Situation in den ersten Monaten des Jahres, sei dem Verein keine andere Wahl geblieben, hieß es.
Als Ersatz werde es auf dem Vereinsgelände im Freien zwischen dem 26. und 28. Februar 2022 drei Einzelveranstaltungen geben: einen Kinderfasching, ein Karnevalsfest und einen Open-Air-Frühschoppen. Bedingung sei 2G-Plus, wobei es kostenlose Testmöglichkeiten geben wird. Außerdem müsse die pandemische Lage diese Veranstaltungsformate zulassen. Der "2. Sommernachtsball des Senates" wird am 18. Juni auf dem Vereinsgelände gefeiert.
Die Abkürzung KUKAKÖ steht für "Kuh-Kaff-Köthen" und bezieht sich auf die Geschichte der Stadt als einstigem Viehhandelsplatz. Im Land gibt es 190 Karnevalvereine mit 17.800 Mitgliedern.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.