
Kabinett entscheidet über neue Regeln für Gastronomie
n-tv
Das öffentliche Leben kommt nach dem Jahreswechsel in Bayern wieder in die Bahn - doch Corona thront weiter über allem. Wie es für die Menschen im Freistaat weiter gehen soll, will das Kabinett am Dienstag festzurren.
München (dpa/lby) - Die Corona-Pandemie beherrscht mit stark steigenden Infektionszahlen wegen der um sich greifenden Omikron-Variante weiter die Diskussionen. Am Dienstag will die bayerische Staatsregierung über das künftige Vorgehen beraten. Im Mittelpunkt steht die Frage, wer in nächster Zeit noch Zugang zu Restaurants und Gaststätten bekommt - zweifach Geimpfte und Genesene (2G) oder nur noch zweifach Geimpfte und Genesene, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben oder ersatzweise ein negatives Testergebnis vorweisen können (2G plus).
Eine entsprechende Empfehlung für die Booster-Impfung als Voraussetzung für den Gaststättenbesuch hatte in der vergangenen Woche die Ministerpräsidentenkonferenz von Bund und Ländern ausgesprochen. In Bayern sieht es jedoch nicht danach aus, als würde diese Empfehlung schnell umgesetzt. Der Freistaat sei bei 2G plus in der Gastronomie "sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch", deutete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Vorfeld an.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.