
Köln will wegen abgelaufener Dosen Nachimpfungen anbieten
n-tv
Köln (dpa/lnw) - Nachdem in Köln bis zu 2000 Dosen eines abgelaufenen Corona-Impfstoffes an Bürger verabreicht worden sind, will die Stadt Betroffenen mögliche Nachimpfungen und schnellere Booster-Impfungen anbieten. In einer Stellungnahme könne das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nicht ausschließen, dass bei Impfstoff, der abweichend von den vorgeschriebenen Lagerbedingungen aufbewahrt wurde, gewisse Einbußen hinsichtlich der Wirksamkeit auftreten könnten, teilte die Stadt am Montagabend mit. Das Institut gehe allerdings nicht von einem Komplettverlust des Wirkstoffs aus.
Zwei Dienstleister hatten nach früheren Angaben der Stadt zwischen dem 26. Dezember 2021 und dem 5. Januar 2022 bis zu 2000 Menschen mit einem Vakzin geimpft, das als abgelaufen galt. Eine gesundheitliche Gefahr gehe davon nicht aus, hatte die Stadt bereits erklärt.
Das PEI hat laut Stadt bei Fällen von Impfungen mit verfallenem Vakzin nun eine Empfehlung gegeben. Demnach soll bei Erstgeimpften die geplante Zweitimpfung mit der korrekten Dosis erfolgen, um eine aufgrund inkorrekter Lagerung reduzierte Dosis auszugleichen. Die mit dem falsch gelagerten Impfstoff Zweitgeimpften sollten nach drei Monaten durch eine Drittimpfung geboostert werden.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

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