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Inobhutnahme in Dieburg: Fünf Kinder dürfen doch nach Hause
Frankfurter Rundschau
Aufatmen bei einer Familie in Dieburg: Ihre fünf Kinder dürfen nach einer Inobhutnahme durch das Jugendamt kurzfristig nach Hause. Die Eltern kämpfen aber weiter um das Sorgerecht.
Update von Freitag, 5. November, 15.32 Uhr: Im Fall der fünf Kinder aus dem südhessischen Dieburg, die mit der Polizei aus der Familie geholt und in Obhut genommen worden waren, ist eine überraschende Wendung eingetreten. Zwei Tage nach einer Verhandlung, in der das Jugendamt darauf gedrungen haben soll, dass die Kinder bis Abschluss des Hauptverfahrens um das Sorgerecht im Heim bleiben, erhielt die Familie einen Anruf: „Das Jugendamt teilte uns mit, wir könnten die Kinder abholen“, berichtet die Mutter Yvonne K. der FR. „Uns ist es gelungen, die Richterin zu überzeugen, dass alle erziehungsunterstützenden Maßnahmen auch zu Hause vorgenommen werden können“, erläutert der Rechtsanwalt der Familie. Man habe dazu eine erneute Stellungnahme eingereicht. Die Aufhebung des Beschlusses über den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts sei in diesem Fall ungewöhnlich. Meist blieben die Kinder bis zur endgültigen Klärung des Sorgerechts in Obhut des Jugendamts.
Die Geschwister im Alter von 4, 5, 10, 11 und 13 Jahren waren Anfang August von der Polizei geholt und in verschiedene Heime gebracht worden, weil die Eltern wegen eines anderen Verfahrens in Sitzungshaft mussten. Als der Vater zwei Tage später zurückkehrte, wurde von den Behörden dennoch die Heimkehr der Kinder verweigert und der Kontakt zu ihnen stark beschränkt.
„Die Kinder sind alle krank, haben Alpträume, können alleine nicht mehr schlafen“, sagt die Mutter. Sie seien total verändert. Bei aller Freude über ihre Rückkehr nach fast drei Monaten wolle man dennoch rechtliche Schritte gegen diese Behandlung prüfen. Einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es noch nicht.