
Impfstoff abgelaufen: Gefälschte Impfnachweise fliegen auf
n-tv
Rosenheim (dpa/lby) - Corona-Impfung mit abgelaufenem Impfstoff? Mit offensichtlich gefälschten Impfnachweisen ist ein Ehepaar bei einer Grenzkontrolle nahe Rosenheim aufgeflogen. Bundespolizisten hielten das Auto an der Autobahn 93 an und wollten die Impfpässe des Paares sehen, wie die Bundespolizei am Montag mitteilte. Misstrauisch wurden die Beamten am Sonntag zunächst deshalb, weil die Eheleute gemäß laut ihren Dokumenten in einem sächsischen Impfzentrum geimpft worden waren - 260 Kilometer von ihrem bayerischen Wohnort entfernt.
Außerdem seien die Eintragungen zur Corona-Impfung in beiden Ausweisen exakt gleich gewesen, hieß es. Als die Beamten die Impfpässe genauer überprüften, stellten sie überdies fest, dass der vermerkte Impfstoff zum Zeitpunkt der angeblichen Impfung schon abgelaufen war. Den Angaben der Bundespolizei zufolge hatten der 56 Jahre alte Mann und seine 49-jährige Frau auf ihren Handys einen Nachweis über die mutmaßlich gefälschte Impfung gespeichert. Deshalb beschlagnahmten die Beamten neben den Impfpässen auch die beiden Mobilitelefone. Nun wird wegen Urkundenfälschung gegen das Paar ermittelt.
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Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.