
ICAN: Putin nutzt Atomwaffen als "Erpressung"
n-tv
Wenige Tage nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine versetzt Wladimir Putin die Abschreckungskräfte in besondere Kampfbereitschaft - eine Entscheidung, die viele Menschen beunruhigt und schockiert. Und das, so eine Expertin, ist auch Putins Ziel.
Russlands Präsident Wladimir Putin setzt nach Ansicht der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) das nukleare Arsenal seines Landes als Instrument der "Erpressung" gegen den Westen im Ukraine-Konflikt ein. Dieses Vorgehen Putins sei "extrem gefährlich", sagte Beatrice Fihn, die Chefin der mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten Organisation. Das Risiko eines Atomwaffen-Einsatzes habe damit einen beispiellosen Grad erreicht und sei "unglaublich beunruhigend und bedrückend".
Putin hatte wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nach eigenen Worten angeordnet, "die Abschreckungskräfte der russischen Armee in besondere Kampfbereitschaft zu versetzen". Diese Abschreckungskräfte umfassen auch Atomwaffen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.