Hessen zahlt Lehrkräften weniger
Frankfurter Rundschau
GEW-Studie zeigt: In den meisten Bundesländern gibt es mehr Geld als in Hessen für Lehrkräfte an Grundschulen. Die Gewerkschaft fordert Konsequenzen.
Wer in Hessen an Grundschulen unterrichtet, verdient weniger Geld als die Kolleginnen und Kollegen in den meisten anderen Bundesländern. Über ein ganzes Berufsleben hinweg summiert sich die Differenz erheblich – auf 140 000 Euro gegenüber dem bundesweiten Durchschnitt und auf mehr als 320 000 Euro gegenüber dem Spitzenreiter Sachsen.
Das geht aus Berechnungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hessen hervor, die der Frankfurter Rundschau vorliegen. Nach Einschätzung der stellvertretenden hessischen GEW-Vorsitzenden Heike Ackermann wird Hessen unter diesen Bedingungen immer größere Schwierigkeiten bekommen, Lehrkräfte für die Grundschulen anzuwerben: „Aus Sicht einer ausgebildeten Lehrkraft ist es vollkommen rational, dort zu arbeiten, wo die Bezahlung stimmt und die Arbeitsbelastung erträglicher ist“, sagte Ackermann. „Und unter diesem Blickwinkel ist Hessen keine gute Wahl.“
Der GEW-Landesvorsitzende Thilo Hartmann weist darauf hin, dass Hessen noch schwächer abschneide, wenn auch die unterschiedlichen Arbeitszeiten für Lehrkräfte in den Bundesländern berücksichtigt würden. Dann würden nur noch Lehrerinnen und Lehrer im Saarland schlechter bezahlt. Denn Hessen weise mit 28,5 Pflichtstunden pro Woche für Lehrkräfte bis zum 61. Lebensjahr die höchste wöchentliche Stundenzahl unter allen Bundesländern auf. Für ältere Lehrkräfte sinkt sie auf 28 Pflichtstunden.
Die Gewerkschaft bekräftigte ihre Forderung, Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen von der Besoldungsgruppe A12 nach A13 hochzustufen, wo Lehrkräfte anderer Schulformen angesiedelt sind. Die Hälfte der 16 Bundesländer vergütet Grundschullehrkräfte mittlerweile nach A13.
„Die Arbeit in der Grundschule kann, nicht zuletzt angesichts stetig steigender Anforderungen, nicht ernsthaft als ungleichwertig im Vergleich mit Lehrtätigkeiten an anderen Schulformen angesehen werden“, argumentiert die GEW. Eine Bezahlung nach A12 sei „aufgrund des angesprochenen hohen Frauenanteils in den Grundschulen sogar als mittelbare Diskriminierung des Geschlechts anzusehen“.