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Hartz IV soll erhöht werden - Pläne möglicherweise verfassungswidrig
Frankfurter Rundschau
Die amtierende Bundesregierung will die Hartz-IV-Sätze um 3 Euro anheben. Das reichte nicht, um die Inflation auszugleichen, sagen Sozialverbände.
Berlin/Frankfurt - Geht es nach den Plänen der amtierenden Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, sollen ab 2022 die Hartz-IV-Sätze um drei Euro steigen. Der Bundesrat hat am Freitag (08.10.2021) die Verordnung beschlossen, wonach der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen zum 1. Januar 2022 um drei Euro auf 449 Euro pro Monat angehoben wird. Zu wenig, sagt ein Bündnis von Sozialverbänden.
Entsprechend forderte das Bündnis die GroKo auf, die Hartz-IV-Leistungen stärker anzuheben. Die Verbände verlangten am Freitag in Berlin, dass die Preissteigerungen mindestens ausgeglichen werden müssten. Ein Rechtsgutachten stuft die geringe Erhöhung als nicht verfassungskonform ein.
Daher haben sich 15 Organisationen zu dem Appell an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zusammengeschlossen, darunter der Paritätische Gesamtverband, die Diakonie, das Kinderhilfswerk und der Sozialverband VdK. „Es gilt umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen“, heißt es. Die magere Anpassung der Regelsätze halte mit der Inflation nicht Schritt.