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Gericht sieht Berliner Vorkaufsrechtspraxis kritisch
n-tv
Dass manche Berliner Bezirke ein Vorkaufsrecht für Immobilien nutzen, hat in Berlin immer wieder zu Diskussionen geführt. Das Bundesverwaltungsgericht gibt den Kritikern nun zum Teil recht. Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel spricht von einer "Katastrophe".
Berlin (dpa/bb) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Berlin übliche Vorkaufsrechtspraxis von Grundstücken aus Gründen des Milieuschutzes in Teilen gekippt. Ein solches Vorkaufsrecht dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der andere Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte, entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig (Az.: BVerwG 4 C 1.20). Es hob damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin von 2019 auf und gab einer klagenden Immobiliengesellschaft recht.
Berlins Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), nannte die Entscheidung eine "Katastrophe" für die Mieterinnen und Mieter in Berlin und bundesweit. "Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lässt mich fassungslos zurück", teilte er mit. Das Gericht nehme den Kommunen fast gänzlich die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auszuüben. Der Bundestag müsse hier zügig klarstellend eingreifen. Sein Haus werde umgehend einen Vorschlag für eine Bundesratsinitiative erarbeiten, sagte Scheel.