
Gericht: Kein Cannabis bei Alkoholsucht
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Darmstadt (dpa/lhe) - Alkoholkranke haben nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts keinen Anspruch auf eine medizinische Behandlung mit Cannabis. Zur Behandlung einer Alkoholerkrankung stünden Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung, ein Anspruch auf Cannabis bestehe daher nicht, teilte das höchste Sozialgericht in Hessen am Donnerstag in Darmstadt mit und bestätigte damit eine Entscheidung aus erster Instanz. (Az.: L 1 KR 429/20)
Ein 70-Jähriger aus dem Landkreis Gießen habe eine solche Versorgung von seiner Krankenkasse gefordert, um seinen Drang zum Alkoholkonsum zu kompensieren. Seinen Angaben zufolge habe er die vergangenen 15 Jahre mit selbst angebautem Cannabis seinen "Saufdruck" kompensiert, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Eigenanbau sei ihm aber untersagt worden. Die Krankenkasse habe den Antrag ablehnt und verwies den Versicherten auf die Möglichkeit einer Entwöhnungstherapie. Beide Instanzen gaben der Krankenkasse recht. Das Landessozialgericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.