
Gericht entscheidet über Lohn-Entschädigung
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Viele Arbeiter in der Fleischindustrie durften wegen Corona vorübergehend nicht arbeiten. Laut Infektionsschutzgesetz steht ihnen dann eine Entschädigung zu. Das Land sieht jedoch die Arbeitgeber am Zug - es hagelte Klagen. Jetzt müssen Gerichte entscheiden.
Minden (dpa/lnw) - Das Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, ist auf den ersten Blick deutlich: Wer als Träger von Krankheitserregern oder als Verdachtsperson nicht arbeiten darf und sich zum Schutz der Belegschaft absondern muss, hat Anrecht auf einen finanzielle Entschädigung. Ausnahmen für bestimmte Branchen gibt es nicht. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landschaftsverbände aber ausdrücklich angewiesen, die Anträge auf Entschädigung in der Fleischindustrie abzulehnen. Nach der Schließung mehrerer Betriebe im Laufe des Jahres 2020 sind an den Verwaltungsgerichten in Minden und Münster mehrere 1000 Klagen eingegangen. Am 26. Januar werden jetzt erste Fälle am Verwaltungsgericht in Minden entschieden.
Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte nach dem Corona-Ausbruch bei Marktführer Tönnies in Rheda-Wiedenbrück im Frühjahr 2020 den Firmenchef an sein eigenes Versprechen erinnert. "Herr Tönnies hat öffentlich angekündigt, Kosten, die der Allgemeinheit durch den Corona-Ausbruch in seinem Betrieb entstehen, vollumfänglich zu ersetzen. Mich wundert, dass er noch keine Einigung mit seinen Subunternehmern hierzu erzielt hat. Mein Ministerium hat in jedem Fall klargestellt, dass nicht die öffentliche Hand für die Kosten aufkommen wird", sagte der zuständige Minister im Dezember 2020 zu dem Vorgang.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.