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Genesenen-Status, PCR-Test: Verordnung wird aktualisiert
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Es geht unter anderem um den Genesenen-Status und Quarantäneregeln: Bei der Sitzung des Berliner Senats heute stehen erneut mehrere Corona-Themen auf der Tagesordnung. Geplant ist, die Berliner Infektionsschutzverordnung nachträglich anzupassen.
Ein Punkt, der in der vergangenen Woche für Irritationen und Ärger sorgte, sind die unterschiedlichen Fristen beim Genesenen-Status. Auf Bundesebene endet er inzwischen nach drei Monaten. Diese Regelung gilt in Berlin bereits im ÖPNV. Die Berliner Verordnung, die Bereiche wie die Gastronomie regelt, sieht allerdings noch sechs Monate vor - dies soll nun geändert werden.
Wie vom Senat bereits angekündigt, soll es außerdem Änderungen bei den Quarantäneregeln geben: Unter anderem sollen keine PCR-Tests mehr generell vorgeschrieben sein, wenn zum Beispiel ein Schnelltest einen Hinweis auf eine Infektion ergeben hat oder wenn sich Infizierte oder enge Kontaktpersonen aus der Isolation beziehungsweise Quarantäne freitesten wollen. Und die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation fällt künftig weg.
Eine weitere Detailänderung betrifft die Regelung für Obergrenzen bei Veranstaltungen, bei denen laut der Berliner Verordnung Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Diese Ausnahme soll es künftig nicht mehr geben. In die Verordnung aufgenommen werden soll außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für den Hochschulbereich.