
Geisterfahrer rammt Polizeiauto in Passau
n-tv
Passau (dpa/lby) - Ein Geisterfahrer hat auf der Bundesstraße 8 in Passau einen Streifenwagen gerammt. Nach Angaben der Polizei wurden zwei Polizisten bei dem Vorfall in der Nacht zum Donnerstag leicht verletzt. Zuvor sei der 29-Jährige vor der Polizei geflohen. Den Angaben nach stand der Mann unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Eine Streife bemerkte demnach, wie der Mann auf der vierspurigen Straße stadteinwärts fuhr - allerdings auf der falschen Fahrbahn. Als die Beamten wendeten und mit Blaulicht und Martinshorn neben dem Geisterfahrer herfuhren, habe dieser seine Fahrt mit einem Tempo zwischen 80 und 100 Stundenkilometern fortgesetzt. Mehrere entgegenkommende Autos mussten dem Mann ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Die Streifenbeamten gelangten schließlich vor den 29-Jährigen und bremsten ihn bis zum Stillstand aus. Bevor die Polizisten jedoch aussteigen konnten, habe der Mann seinen Wagen beschleunigt und das Polizeiauto gerammt.
Die Beamten nahmen den Mann schließlich fest, der den Angaben nach betrunken war und unter Drogen stand. Sie stellten seinen Führerschein sicher. Der Mann kam nach dem Vorfall in eine psychiatrische Klinik. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die dem Geisterfahrer ausweichen mussten.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.