
Geheimdienst-Chef: Verfassungsschutz ist keine "Gesinnungspolizei"
n-tv
Der ehemalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutzes, Maaßen, wehrt sich dagegen, dass er inzwischen selbst unter Beobachtung steht. Die Bundesregierung setze den Geheimdienst gegen die eigenen Gegner ein, so der Vorwurf. Maaßens Nachfolger weist dies ausführlich zurück.
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hat Kritik an seiner Behörde als "Gesinnungspolizei" oder einem "Regierungsschutz" zurückgewiesen. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schrieb Haldenwang, es sei gut, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrsche - aber auch diese habe ihre Grenzen. Die äußersten Grenzen ziehe das Strafrecht. "Jedoch auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein."
Die "verfassungsschutzrechtliche Relevanz von Äußerungen" hänge nicht davon ab, ob diese strafbar oder illegal seien, führte Deutschlands oberster Verfassungsschützer in dem Beitrag aus. Die Behörden könnten schon an Inhalte von Meinungsäußerungen anknüpfen, wenn "diese etwa Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen".
Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen, der inzwischen Vorsitzender der neuen rechtskonservativen Partei Werteunion ist, hatte am Samstag mitgeteilt, er klage gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Ende Januar war bekannt geworden, dass das BfV Daten über ihn in seinem Informationssystem zu Rechtsextremismus speichert. Maaßen wirft Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor, den Verfassungsschutz "zur Beobachtung von Regierungsgegnern" einzusetzen.

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