
Fünf Verletzte bei Unfall auf der A2
n-tv
Auetal (dpa/lni) - Bei einem Unfall auf der Autobahn 2 zwischen Rehren und Lauenau (Landkreis Schaumburg) sind fünf Menschen verletzt worden. Laut Angaben der Polizei war der 27-jährige Fahrer eines Transporters am Samstag in Richtung Berlin unterwegs und wollte den Fahrstreifen wechseln. Dabei stieß er gegen ein dort fahrendes Auto. Der Transporter kam daraufhin ins Schlingern, überschlug sich mehrfach und kam schließlich auf dem Dach entgegen der Fahrtrichtung zum Liegen. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt und mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
Das Auto kam durch Zusammenstoß von der Fahrbahn ab und landete in einer Böschung. Die vier Insassen im Alter von 38, 45, 48, 53 Jahren wurden dabei leicht verletzt und kamen ebenfalls in Krankenhäuser. Für die Bergungs- und Aufräumarbeiten musste die Autobahn in Richtung Berlin für mehrere Stunden gesperrt werden. Es entstand ein Sachschaden von rund 30.000 Euro. © dpa-infocom, dpa:210626-99-152815/2
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.