
Experten: Tempo 30 nicht als Allheilmittel
n-tv
Nervtötender Schleichverkehr oder entspanntes, sicheres Autofahren - was bringt Tempo 30 innerorts? Eine aufgeladene Debatte - auch im nordrhein-westfälischen Landtag.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Grünen wollen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in allen geschlossenen Ortschaften - im Transitland Nordrhein-Westfalen gibt es dagegen jedoch massiven Widerstand. In Stellungnahmen an den Düsseldorfer Landtag machen nicht nur Spediteure und der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) viele Einwände gegen den Vorschlag der Öko-Partei geltend - auch aus Kommunen und Wissenschaft kommt Widerspruch. An diesem Mittwoch setzt sich der Verkehrsausschuss in einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Thema auseinander.
"Der Ruf nach Tempo 30 wird immer dann laut, wenn es an intelligenten Alternativen mangelt und man sich die Mühe ersparen will, diese lokal angepasst zu erarbeiten", urteilt Verkehrsforscher Michael Schreckenberg. Die pauschale Forderung der Grünen sei "nicht nachvollziehbar", meint der Physik-Professor der Universität Duisburg-Essen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.