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EU behält Strafe gegen Polen ein
n-tv
Vor einigen Monaten verhängt der EuGH ein tägliches Zwangsgeld gegen Polen. Das Land hat eine wichtige Prüfung für einen Tagebau nicht korrekt absolviert. Das Strafgeld für einen Monat behält Brüssel nun ein. Weitere Bußgelder stehen aus.
Die Europäische Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals EU-Hilfen für das Land in Millionenhöhe ein. Die Brüsseler Behörde reagiert damit auf die Weigerung Polens, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Folge zu leisten, wie der Sprecher von EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn mitteilte. Die Luxemburger Richter hatten Polen im September zur Zahlung eines tägliches Zwangsgelds von einer halben Million Euro verurteilt. Warschau will die Brüsseler Entscheidung anfechten.
Die EU-Kommission setzt mit ihrer Entscheidung einen neuen Präzedenzfall in dem jahrelangen Rechtsstaats-Streit mit Polen. In dem aktuellen Fall geht es um den polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland. Tschechien hatte vor dem EuGH dagegen geklagt, da Polen keine korrekte Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hatte - und bekam Recht.
Die EU-Kommission teilte nun mit, sie kürze die Haushaltsmittel für Polen zunächst um das fällige Zwangsgeld für einen Monat. Das entspricht umgerechnet rund 15 Millionen Euro. "Die Kommission erfüllt ihre rechtliche Verpflichtung, von dem Gericht verhängte Strafgelder einzutreiben", betonte Kommissionssprecher Balazs Ujvari. Die Mittelkürzung wird demnach in zehn Tagen wirksam.