
Erste Supreme-Court-Richterin O'Connor ist tot
n-tv
Sandra Day O'Connor wird als erste Frau überhaupt an den Obersten Gerichtshof der USA berufen, die Republikanerin postiert sich zwischen konservativen und liberalen Kollegen. Bei einer der größten Entscheidungen des Gerichts ist sie Teil einer konservativen Mehrheit.
Die frühere US-Verfassungsrichterin Sandra Day O'Connor - die erste Frau am Obersten Gerichtshof des Landes der Geschichte - ist tot. Die Juristin starb im Alter von 93 Jahren in Phoenix im Bundesstaat Arizona an Komplikationen einer Demenz-Erkrankung und einer Atemwegserkrankung, wie der Supreme Court in Washington mitteilte. O'Connor hatte bis 2006 ein Vierteljahrhundert lang an dem mächtigen Gerichtshof gewirkt.
Die Absolventin der kalifornischen Elite-Universität Stanford war 1981 vom damaligen Präsidenten Ronald Reagan an den Supreme Court berufen worden. Als moderate Republikanerin nahm die gebürtige Texanerin eine Mittelposition zwischen dem konservativen und dem linksliberalen Richterlager an dem Gerichtshof ein.
Immer wieder schloss sie sich bei Urteilen dem liberalen Lager an, etwa bei Fragen zur Trennung von Staat und Religion. Sie gehörte aber auch zur konservativen Richtermehrheit, die im Wahlkrimi zwischen dem Republikaner George W. Bush und dem Demokraten Al Gore nach der Präsidentschaftswahl 2000 eine Neuauszählung der Stimmen im Bundesstaat Florida untersagte, was Bush letztlich den Gesamtsieg sicherte. 2006 schied O'Connor aus dem Supreme Court aus.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.