
Dritter Weg will als Partei bei Wahlen antreten
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Der Landeswahlausschuss entscheidet an diesem Donnerstag, ob der rechtsextremistische Dritte Weg als Partei für die Kommunalwahlen in Brandenburg zugelassen wird. Geprüft wird in einer öffentlichen Sitzung in Potsdam, ob die Gruppierung sowie das Bündnis Deutschland, das sich im freiheitlich-konservativen Spektrum sieht, die Kriterien für eine Anerkennung als Partei erfüllen. Zu den Kommunalwahlen am 9. Juni haben die zwei Vereinigungen ihren Wunsch auf Beteiligung als Partei beim Landeswahlleiter angezeigt, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.
Der Sprecher des Landeswahlleiters, Christoph Lehmann, erläuterte, der Dritte Weg und das Bündnis Deutschland hätten Unterlagen wie ihre Satzung und etwa Protokolle eingereicht. Es werde in der Sitzung am Donnerstag (10.30 Uhr) überprüft, ob eine ausreichende Parteienstruktur vorliege, nicht jedoch die Verfassungstreue. Eingeladen sind laut Innenministerium auch Vertreter der beiden Vereinigungen. Sollten sie nicht als Partei anerkannt und zugelassen werden, könnten sie in Brandenburg dennoch als Wählergruppe oder politische Vereinigung antreten.
Laut Verfassungsschutz vertritt der Dritte Weg ein "klar rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild". Die Gruppe ist nach eigenen Angaben unter anderem in der Prignitz und der Uckermark vertreten. Sie kündigte auf ihrer Homepage an, erstmals auch bei der Landtagswahl im September in Brandenburg antreten zu wollen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.