
Doppelhaushalt wird im Landtag beraten
n-tv
Milliardensummen sind im Haushalt des Landes enthalten. Der finale Doppelhaushalt für 2022/2023 wird Ende des Jahres erwartet. Nun wird im Parlament über den Entwurf der Landesregierung beraten.
Hannover (dpa/lni) - Über die Verteilung von geplanten mehr als 73 Milliarden Euro wird am Mittwoch im Landtag in Hannover beraten. Der Entwurf des Doppelhaushalts für 2022/2023 wird ins Plenum eingebracht. Laut Staatskanzlei plant das Land für das kommende Jahr mit rund 36,6 Milliarden Euro und rund 37,1 Milliarden Euro für 2023. Nach Angaben des Finanzministeriums sind für die beiden Jahre insgesamt rund 340 Millionen Euro neue Schulden vorgesehen - 227 Millionen Euro im kommenden Jahr und 113 Millionen Euro im übernächsten. Von 2024 an sollen keine neuen Schulden mehr gemacht werden.
Das Volumen des Landeshaushalts lag 2020 bei 40,8 Milliarden. Diese Summe erhöhte sich jedoch deutlich - vor allem wegen der Finanzierung des Covid 19-Sondervermögens. Dabei handelt es sich um ein schuldenfinanziertes Finanzpolster, mit dem die Folgen der Corona-Krise abgefedert werden sollen. Laut Ministerium waren ursprünglich 34,7 Milliarden Euro eingeplant für das vergangene Jahr. Für dieses Jahr sind es knapp 36 Milliarden Euro.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.