
Corona-Inzidenz in Berlin sinkt auf 78,0
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Die Corona-Inzidenz in Berlin hat am Montag bei 78,0 gelegen. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner sich nachweislich innerhalb von sieben Tagen neu mit dem Virus infizieren. Am Sonntag lag er laut den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 78,3, am Montag vor einer Woche bei 84,0. Nach einem raschen Anstieg im August stagnieren die Zahlen seit rund zwei Wochen. Allerdings liegt Berlin damit weiter über dem bundesweiten Durchschnitt, der am Montag vom RKI mit 71,0 angegeben wurde.
Demnach zählte das RKI in der Hauptstadt zwischen Sonntag und Montag sechs neue Fälle. Die Gesamtzahl der Corona-Infizierten seit Ausbruch der Pandemie hat sich damit in Berlin auf 201.569 erhöht. Allerdings sind die Zahlen am und nach einem Wochenende stets sehr niedrig, weil Gesundheitsämter in der Regel geschlossen sind. Weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 wurden am Montag nicht gemeldet. Bislang sind in Berlin 3616 Menschen an oder mit der Krankheit gestorben.
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Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.