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Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Eilentscheidung zu Wahlrechtsreform
Frankfurter Rundschau
Der Bundestag ist zu groß und soll gesundgeschrumpft werden. Union und SPD beschlossen eine umstrittene Reform – die noch vor der Bundestagswahl fallen soll.
Karlsruhe – Bei der Bundestagswahl 2021* in gut sechs Wochen soll ein reformiertes Wahlrecht zur Anwendung kommen – wenn FDP*, Linke* und Grüne* das nicht noch verhindern. Die drei Oppositionsfraktionen wehren sich gegen die allein von der großen Koalition beschlossenen Änderungen und haben einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden: Am Freitag (13.08.2021, 9.30 Uhr) soll der Beschluss veröffentlicht werden. (Az. 2 BvF 1/21) Im Grunde herrscht Einigkeit, dass der inzwischen auf 709 Sitze angewachsene Bundestag wieder kleiner werden muss. Ein großes Parlament kostet den Steuerzahler nicht nur mehr Geld, es ist auch weniger arbeitsfähig. Aber über den richtigen Weg dorthin wird seit Jahren gestritten. Eine Kompromisslösung, die alle Parteien mittragen wollten, war in zwei Wahlperioden nicht zustande gekommen. Im Oktober 2020 hatten CDU* und SPD* schließlich im Alleingang eine Wahlrechtsänderung beschlossen, die auch viele Experten für unzureichend halten. Denn bei den derzeit 299 Wahlkreisen soll es zunächst bleiben. Eine größere Reform ist erst für die Wahl 2025 geplant. Dafür soll eine Kommission bis Mitte 2023 Vorschläge machen.More Related News