
Bund und Länder planen Mini-Lockdown
n-tv
Bundeskanzler Scholz und die Länderchefs schärfen nach. Das geht aus der Beschlussvorlage für neue Beratungen hervor. Demnach müssen ab dem 28. Dezember auch Geimpfte und Genesene auf große Feiern verzichten. Clubs und Diskos werden geschlossen. Für Großveranstaltungen soll es eine Obergrenze geben.
Zur Eindämmung der befürchteten massiven fünften Corona-Welle in Deutschland planen Bund und Länder deutliche Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene. Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Bund-Ländergipfel am morgigen Dienstag hervor, die ntv vorliegt.
Ab dem 28. Dezember müssen demnach auch Geimpfte und Genesene ihre privaten Zusammenkünfte auf maximal zehn Teilnehmer einschränken. "Diese Obergrenze gilt für private Treffen innen wie im Außenbereich", heißt es in dem Papier. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sollen davon ausgenommen sein. Nimmt eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teil, gelten für das Treffen insgesamt die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Teilnehmen dürfen also Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes, heißt es in der Vorlage weiter.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.